Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,101311
LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13 (https://dejure.org/2014,101311)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24.11.2014 - L 2 R 297/13 (https://dejure.org/2014,101311)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 24. November 2014 - L 2 R 297/13 (https://dejure.org/2014,101311)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,101311) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13
    Beispiele, welche Einschränkungen jedenfalls nicht zu einer konkreten Benennung veranlassen sollen, stellen insbesondere der Ausschluss von Tätigkeiten, die überwiegendes Stehen oder ständiges Sitzen erfordern, in Nässe oder Kälte zu leisten sind, besondere Fingerfertigkeiten erfordern oder mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind, der Ausschluss von Arbeiten im Akkord, im Schichtdienst, an laufenden Maschinen, der Ausschluss von Tätigkeiten, die besondere Anforderungen an das Seh-, Hör- oder Konzentrationsvermögen stellen, und der Ausschluss von Tätigkeiten, die häufiges Bücken erfordern, dar (vgl. BSG, B.v. 19. Juni 1996 - GS 2/95 - BSGE 80, 24).

    Schließlich ist hier auch nicht von einem verschlossenen Arbeitsmarkt im Sinne der Rechtsprechung des BSG und der dort aufgestellten Kriterien auszugehen (siehe BSG vom 30. November 1983, 5a RKn 28/82, BSGE 56, 64, SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, BSGE 80, 2, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG vom 5. Oktober 2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5).

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 36/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden).

    Insoweit ist allerdings zu verlangen, dass ein Kraftfahrzeug zur Verfügung des Versicherten auch tatsächlich vorhanden ist (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R -, juris).

  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13
    Es begegnet keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Grenze dessen, was an Zeitaufwand für einen solchen Fußweg noch für zumutbar zu erachten ist, mit einen Zeitaufwand von 15 Minuten für 500 m einschließlich erforderlicher Pausen veranschlagt wird (BSG, Urteil vom 30. Januar 2002 - B 5 RJ 36/01 R - Breithaupt 2002, 576; vgl. auch BSG, Urteil vom 17. Dezember 1991 - 13/5 RJ 73/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 10, S 31, wonach der Bereich des Zumutbaren verlassen wird, wenn 20 Minuten für eine Strecke von 500 m benötigt werden).
  • BSG, 05.10.2005 - B 5 RJ 6/05 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13
    Schließlich ist hier auch nicht von einem verschlossenen Arbeitsmarkt im Sinne der Rechtsprechung des BSG und der dort aufgestellten Kriterien auszugehen (siehe BSG vom 30. November 1983, 5a RKn 28/82, BSGE 56, 64, SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, BSGE 80, 2, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG vom 5. Oktober 2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5).
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 28/82

    Verweisungstätigkeit - Knappschaftsrente - Berufsunfähigkeit - Bisheriger Beruf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2014 - L 2 R 297/13
    Schließlich ist hier auch nicht von einem verschlossenen Arbeitsmarkt im Sinne der Rechtsprechung des BSG und der dort aufgestellten Kriterien auszugehen (siehe BSG vom 30. November 1983, 5a RKn 28/82, BSGE 56, 64, SozR 2200 § 1246 Nr. 110; Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1996, BSGE 80, 2, SozR 3-2600 § 44 Nr. 8; BSG vom 5. Oktober 2005, B 5 RJ 6/05 R, SozR 4-2600 § 43 Nr. 5).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht